Informationen und Hintergründe zu den BA- und MA-Abschlussarbeiten im Fach Kunst
Der Vorstand des Instituts für Kunst & Kunsttheorie hat auf seinen Sitzungen am 9.5. und 6.6.2018 Neuerungen bzgl. BA- und MA-Abschlussarbeiten im Fach Kunst beschlossen:
- Studierende können zukünftig wahlweise die Bachelor- oder die Masterarbeit mit wissenschaftlich-künstlerischem Schwerpunkt (Typ II) einreichen. Eine der beiden Abschlussarbeiten muss zwingend als Arbeit mit wissenschaftlich-theoretischem Schwerpunkt (Kunst Typ I oder in anderem Studienbereich) angefertigt werden.
- Praxislehrende können keine Theoriearbeiten betreuen und nur in begründeten Ausnahmefällen zweit-begutachten.
Diese Regelungen gelten seit dem Stichtag 6.6.2018 und betreffen alle BA- und MA-Studiengänge Lehramt Kunst, sie sind institutsintern festgelegt und ergänzen die jeweiligen Modulhandbücher und Prüfungsordnungen.
Alle Studierenden, die mit Stichtag 6.6.2018 bereits mit der konkreten Planung der BA-Arbeit, in Absprache mit einer/m Lehrenden befasst sind, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten:
- Prüfungsberechtigte: http://www.hf.uni-koeln.de/39836
- Prüfungen im Fach Kunst: http://www.hf.uni-koeln.de/33912
- Hintergründe zu den Entscheidungen des Vorstands: PDF
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