Informationen und Hintergründe zu den BA- und MA-Abschlussarbeiten im Fach Kunst

Der Vorstand des Instituts für Kunst & Kunsttheorie hat auf seinen Sitzungen am 9.5. und 6.6.2018 Neuerungen bzgl. BA- und MA-Abschlussarbeiten im Fach Kunst beschlossen:

  1. Studierende können zukünftig wahlweise die Bachelor- oder die Masterarbeit mit wissenschaftlich-künstlerischem Schwerpunkt (Typ II) einreichen. Eine der beiden Abschlussarbeiten muss zwingend als Arbeit mit wissenschaftlich-theoretischem Schwerpunkt (Kunst Typ I oder in anderem Studienbereich) angefertigt werden.
  2. Praxislehrende können keine Theoriearbeiten betreuen und nur in begründeten Ausnahmefällen zweit-begutachten.

Diese Regelungen gelten seit dem Stichtag 6.6.2018 und betreffen alle BA- und MA-Studiengänge Lehramt Kunst, sie sind institutsintern festgelegt und ergänzen die jeweiligen Modulhandbücher und Prüfungsordnungen.
Alle Studierenden, die mit Stichtag 6.6.2018 bereits mit der konkreten Planung der BA-Arbeit, in Absprache mit einer/m Lehrenden befasst sind, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten:

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Tags: Kunst, Lehre, Prüfung